Posts Tagged ‘Unterhalt’

Im April 2005 schlossen die Eheleute einen gerichtlichen Unterhaltsvergleich. In diesem hatte sich der Ehemann u.a. eine Abänderung wg. einer Befristung des Unterhalts vorbehalten. Im Mai 2007 wurde der Vergleich auf eine entsprechende Klage des Ehemannes insoweit abgeändert, als die Unterhaltszahlungen herabgesetzt wurden. Eine Befristung des Unterhalts wurde in dem Verfahren weder vom Ehemann geltend gemacht, noch vom Gericht geprüft. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken.


Ein Ehebruch führt allerdings als solcher noch nicht ohne weiteres zum Ausschluss oder zur Herabsetzung des Unterhalts. Ein Härtegrund kann sich indessen auch daraus ergeben, dass ein während der Ehe geborenes Kind möglicherweise bei dem Ehebruch gezeugt wurde und die Ehefrau ihren Ehemann in dem Glauben gelassen hat, dass allein er als Vater des Kindes in Frage kommt. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken!


Die Ersatzhaftung der Großeltern trifft nicht nur die Eltern des ausgefallenen bar-unterhaltspflichtigen Elternteils, sondern gleichrangig als Teilschuldner auch die Elter des betreuenden Elternteils. Zu einem schlüssigen Klagevortrag gehört auch die Darlegung der Einkommenssituation der Elter des betreuenden Elternteils. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken.


In Fällen, in denen die nacheheliche Solidarität das wesentliche Billigkeits- kriterium bei der Abwägung nach § 1578 b BGB darstellt, gewinnt die Ehedauer ihren wesentlichen Stellenwert bei der Bestimmung des Maßes der gebotenen nachehe- lichen Solidarität aus der Wechselwirkung mit der in der Ehe einvernehmlich praktizierten Rollenverteilung und der darauf beruhenden Verflechtung der wirt- schaftlichen Verhältnisse. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken!


In allen drei Fällen hat das BVerfG zugunsten der Unterhaltspflichtigen entschieden. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken!


Am 13.12.2012 hat der Bundestag die Vorschrift des § 1578 b BGB zum nachehelichen Unterhalt modifiziert. Gleichzeitig wurde das Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens zur internationalen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beschlossen. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken.


Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass dem Scheinvater nach erfolgreicher und zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses ein Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft über die Person zusteht, die ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken.


Die Anerkennung von Unterhaltsurteilen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union richtet sich seit dem 18.06.2011 nach der EuUnthVO. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken.


Ein nach § 1579 Nr. 2 BGB beschränkter oder versagter nachehelicher Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich wiederaufleben, wobei es einer umfassenden Zumutbarkeitsprüfung unter Berücksichtigung aller Umstände bedarf. Bei Beendigung der verfestigten Lebensgemeinschaft lebt ein versagter Unterhaltsanspruch regelmäßig im Interesse gemeinsamer Kinder als Betreuungsunterhalt wieder auf. Für andere Unterhaltstatbestände gilt dies nur dann, wenn trotz der für eine gewisse Zeit verfestigten neuen Lebensgemeinschaft noch ein Maß an nachehelicher Solidarität geschuldet ist, das im Ausnahmefall eine weitergehende nacheheliche Unterhaltspflicht rechtfertigen kann. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken.


Der Unterhaltsberechtigte verliert den Ausbildungsunterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern nicht deshalb, weil er infolge einer Schwangerschaft und der anschließenden Kindesbetreuung seine Ausbildung verzögert beginnt. Das gilt jedenfalls insoweit, als der Unterhaltsberechtigte seine Ausbildung nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes – gegebenenfalls unter zusätzlicher Berücksichtigung einer angemessenen Übergangszeit – aufnimmt. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken.