Angebote

Die 1998 von Herrn Rechtsanwalt Sandmeier gegründete Kanzlei ist überwiegend auf den Gebieten Familien-, Erb- und Arbeitsrecht tätig.  In diesen Bereichen bestehen Fachanwaltschaften (RA Sandmeier ist FA f. Erbrecht sowie FA f. Familienrecht; RAin Sixta ist FAin f. Arbeitsrecht sowie FAin f. Familienrecht). Wir bietet eine an den Interessen der Mandanten ausgerichtete qualifizierte Beratung und Vertretung, sowohl außergerichtlich als auch bundesweit vor sämtlichen Gerichten. Sollten Sie Bedarf an einem juristischen Rat oder einer anwaltschaftlichen Vertretung haben, so nehmen Sie bitte mit uns über das impressum Kontakt auf. Es fallen die gesetzlichen Kosten und Gebühren an.

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