Posts Tagged ‘Reform’

Auf Grund des ab dem 1.1.2013 gültigen § 115 ZPO sind folgende Beträge vom Einkommen der Partei abzusetzen: zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken!


Am 13.12.2012 hat der Bundestag die Vorschrift des § 1578 b BGB zum nachehelichen Unterhalt modifiziert. Gleichzeitig wurde das Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens zur internationalen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beschlossen. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken.


Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle Nr. 170/2011 vom 26.10.2011:

Der für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der in Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 (NEhelG a.F.) festgeschriebene Ausschluss vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder vom Nachlass des Vaters für vor dem 29. Mai 2009 eingetretene Erbfälle weiterhin Bestand hat.


Mitteilung der Pressestelle Nr. 119/2011 vom 30.06.2011

Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein vor langer Zeit zwischen den geschiedenen Ehegatten vereinbarter Unterhaltsanspruch nach Erreichen des Rentenalters noch begrenzt und/oder zeitlich befristet werden kann. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken.


Neue Rechtsprechung zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts unter Anwendung der sogenannten Dreiteilungsmethode verfassungswidrig.


Zum 1.1.2008 ist mit dem § 1579 Nr. 2 BGB ein neuer Härtegrund als eigenständiger Ausschlusstatbestand in Kraft getreten. Danach ist ein Unterhaltsanspruch zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt.


Zum 01.01.2009 trat das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) in Kraft.