Archive for the ‘Familienrecht’ Category

Ein Ehebruch führt allerdings als solcher noch nicht ohne weiteres zum Ausschluss oder zur Herabsetzung des Unterhalts. Ein Härtegrund kann sich indessen auch daraus ergeben, dass ein während der Ehe geborenes Kind möglicherweise bei dem Ehebruch gezeugt wurde und die Ehefrau ihren Ehemann in dem Glauben gelassen hat, dass allein er als Vater des Kindes in Frage kommt. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken!


Die Ersatzhaftung der Großeltern trifft nicht nur die Eltern des ausgefallenen bar-unterhaltspflichtigen Elternteils, sondern gleichrangig als Teilschuldner auch die Elter des betreuenden Elternteils. Zu einem schlüssigen Klagevortrag gehört auch die Darlegung der Einkommenssituation der Elter des betreuenden Elternteils. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken.


In Fällen, in denen die nacheheliche Solidarität das wesentliche Billigkeits- kriterium bei der Abwägung nach § 1578 b BGB darstellt, gewinnt die Ehedauer ihren wesentlichen Stellenwert bei der Bestimmung des Maßes der gebotenen nachehe- lichen Solidarität aus der Wechselwirkung mit der in der Ehe einvernehmlich praktizierten Rollenverteilung und der darauf beruhenden Verflechtung der wirt- schaftlichen Verhältnisse. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken!


In allen drei Fällen hat das BVerfG zugunsten der Unterhaltspflichtigen entschieden. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken!


Das Familiengericht muss den Termin in einer Scheidungssache so bestimmen, dass die beteiligten Ehegatten nach Zugang der Ladung unter Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist eine Folgesache anhängig machen können. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken.


Am 19.5.2013 trat das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern in Kraft. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken.


Streitigkeiten aus Mietverträgen (einschließlich gewerblicher Mietverträge), die die Eheleute untereinander geschlossen haben, können sonstige Familiensachen i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG sein. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken.


Am 13.12.2012 hat der Bundestag die Vorschrift des § 1578 b BGB zum nachehelichen Unterhalt modifiziert. Gleichzeitig wurde das Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens zur internationalen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beschlossen. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken.


Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass dem Scheinvater nach erfolgreicher und zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses ein Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft über die Person zusteht, die ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken.


Die Anerkennung von Unterhaltsurteilen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union richtet sich seit dem 18.06.2011 nach der EuUnthVO. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken.