Archive for the ‘Familienrecht’ Category

Im Rahmen der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des Unterhalts ist der Unterhaltspflichtige für die Tatsachen darlegungs- und beweisbelastet, die für eine Befristung sprechen. Hinsichtlich der Tatsache, dass ehebedingte Nachteile nicht entstanden sind, trifft den Unterhaltsberechtigten aber nach den Regeln zum Beweis negativer Tatsachen eine sog. sekundäre Darlegungslast.


Der Europäische Menschengerichtshof hat am 03.12.09 in Sachen Zaunegger gegen Deutschland (Nr. 22028/04) dem Kläger Recht gegeben!


Das gesamte familiengerichtliche Verfahren und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist mit Wirkung ab 01.09.2009 im FamFG zusammengefaßt.


Am 01.09.2009 tritt das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs in Kraft.


Bundesgerichtshof vom 27.05.2009: Auch ein auf dem Grundsatz der nachehelichen Solidarität beruhender Unterhalt wegen Krankheit kann zeitlich befristet werden. (s. familienrecht)


Der BGH befasst sich in dieser Entscheidung vom 6.5.2009 im Anschluss an die Entscheidung vom 18.3.09 erneut mit der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils im Rahmen des Betreuungsunterhalts. (s. Familienrecht)


Der Bundesgerichtshof hat sich nach der Unterhaltsrechtsreform zum 01.01.08 mit Urteil vom 18.03.2009 erstmals mit der Frage der Dauer und Begrenzung/Befristung des nachehelichen Betreuungsunterhalts befasst.


Mit Urteil vom 26.11.2008 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zu Kindergartenbeiträgen geändert!