Archive for the ‘Familienrecht’ Category

Eine Beschränkung des Versorgungsausgleichs gem. § 27 VersAusglG findet nur statt, wenn die schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs zu einem der Gerechtigkeit in nicht erträglicher Weise widersprechenden Ergebnis führen würde.


Zuwendungen der Eltern, die um der Ehe ihres Kindes Willen an das (künftige) Schwiegerkind erfolgen, sind nicht als unbenannte Zuwendung, sondern als Schenkung zu qualifizieren (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung). Auch auf derartige Schenkungen sind die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzuwenden.


Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben, ist dem Beteiligten im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe ein Rechtsanwalt beizuordnen, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage erforderlich ist.


Eine behauptete Änderung der im Erstprozess einem Versäumnisurteil zu Grunde gelegten (fingierten) Verhältnisse erlaubt keine Abänderung nach § 323 ZPO. Eine Abänderung ist vielmehr nur dann und insoweit möglich, als sich die seinerzeit gegebenen tatsächlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben. (amtlicher Leitsatz)


Ein zeitlich nicht begrenzter Titel über Unterhalt für ein minderjähriges Kind gilt auch für die Zeit nach Volljährigkeit fort. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken.


Zum 1.1.2008 ist mit dem § 1579 Nr. 2 BGB ein neuer Härtegrund als eigenständiger Ausschlusstatbestand in Kraft getreten. Danach ist ein Unterhaltsanspruch zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt.


Wird einem unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten für einen Zeitraum, für den ihm der andere (z.B. auf Grund eines rechtskräftigen Beschlusses) Unterhalt geleistet hat, nachträglich Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt, so kann er dem anderen nach Treu und Glauben zur Erstattung der erhaltenen Rentennachzahlung in der Höhe verpflichtet sein, in der sich sein Unterhaltsanspruch ermäßigt hätte, wenn die Rente schon während des fraglichen Zeitraums gezahlt worden wäre.


Auch die Rechtsbeschwerde in familienrechtlichen Verfahrenskostenhilfesachen kann wirksam nur durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden. Eine Rechtsbehelfsbelehrung muss aus sich heraus verständlich sein und ggfs. auch die Information über einen bestehenden Anwaltszwang enthalten. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unzureichender Rechtsbehelfsbelehrung setzt aber eine Kausalität zwischen der fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung und der Fristversäumung voraus. Hieran fehlt es bei anwaltlicher Vertretung, auch wenn die Fristversäumung auf einem vermeidbaren Rechtsirrtum beruht.


Bedient sich ein von einer Partei beauftragter Detektiv eines heimlich eingesetzten GPS-Senders, um Erkenntnisse über das Bestehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu gewinnen, handelt es sich um eine wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung unzulässige Ermittlungsmethode. Als unzulässiges Beweismittel sind dadurch gewonnene Ergebnisse nicht prozessual verwertbar. Die durch die Beauftragung des Detektivs entstandenen Kosten sind dann nicht zu erstatten.


Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers hin hat der BGH am 16. Juni 2010 per Beschluss (Az. XII ZB 35/10) den Beschluss des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 12. Juni 2009 aufgehoben und entschieden, dass der Vater eines nichtehelichen Kindes das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen kann, wenn dieses der allein sorgeberechtigten Mutter entzogen wurde .