Posts Tagged ‘Unterhalt’

Bedient sich ein von einer Partei beauftragter Detektiv eines heimlich eingesetzten GPS-Senders, um Erkenntnisse über das Bestehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu gewinnen, handelt es sich um eine wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung unzulässige Ermittlungsmethode. Als unzulässiges Beweismittel sind dadurch gewonnene Ergebnisse nicht prozessual verwertbar. Die durch die Beauftragung des Detektivs entstandenen Kosten sind dann nicht zu erstatten.


Im Rahmen der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des Unterhalts ist der Unterhaltspflichtige für die Tatsachen darlegungs- und beweisbelastet, die für eine Befristung sprechen. Hinsichtlich der Tatsache, dass ehebedingte Nachteile nicht entstanden sind, trifft den Unterhaltsberechtigten aber nach den Regeln zum Beweis negativer Tatsachen eine sog. sekundäre Darlegungslast.


Bundesgerichtshof vom 27.05.2009: Auch ein auf dem Grundsatz der nachehelichen Solidarität beruhender Unterhalt wegen Krankheit kann zeitlich befristet werden. (s. familienrecht)


Der BGH befasst sich in dieser Entscheidung vom 6.5.2009 im Anschluss an die Entscheidung vom 18.3.09 erneut mit der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils im Rahmen des Betreuungsunterhalts. (s. Familienrecht)


Der Bundesgerichtshof hat sich nach der Unterhaltsrechtsreform zum 01.01.08 mit Urteil vom 18.03.2009 erstmals mit der Frage der Dauer und Begrenzung/Befristung des nachehelichen Betreuungsunterhalts befasst.