Posts Tagged ‘Beweislast’
Im Rahmen der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des Unterhalts ist der Unterhaltspflichtige für die Tatsachen darlegungs- und beweisbelastet, die für eine Befristung sprechen. Hinsichtlich der Tatsache, dass ehebedingte Nachteile nicht entstanden sind, trifft den Unterhaltsberechtigten aber nach den Regeln zum Beweis negativer Tatsachen eine sog. sekundäre Darlegungslast.
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BGH vom 29.05.09: Hat der Verkäufer eines Hauses in den betroffenen Bereichen Arbeiten an Wand und Boden durchgeführt, so ist davon auszugehen, dass ihm die Feuchtigkeitsschäden nicht verborgen geblieben sein können, womit eine Pflicht zur Offenbarung besteht.
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Schlagwörter: arglistige Täuschung, Beweislast, Hauskauf
BGH vom 28.05.09: Wird im Bauvertrag eine Abrechung auf Regiebasis vereinbart, genügt es, wenn der Auftragnehmer darlegt und ggfs. beweist, wie viele Stunden er aufgewendet hat. Dem Auftraggeber obliegt es dann, die Nicht-Angemessenheit zu beweisen.
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