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Ermittlung und Befristung eines konkreten nachehelichen Aufstockungs- und Erwerbslosigkeitsunterhalt
12Jan11
Bei einer Bedarfsermittlung nach den konkreten Verhältnissen ist eigenes Erwerbseinkommen des Unterhaltsberechtigten zur Ermittlung der Bedürftigkeit nicht gekürzt um einen Erwerbsbonus, sondern in vollem Umfang auf den Bedarf anzurechnen. (Rechtsprechungsänderung!)
3. Der angemessene Lebensbedarf bestimmt sich nach der Lebensstellung
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Schlagwörter: Arzt, Bedarf, Befristung, Begrenzung, BGH, Familienrecht, Unterhalt