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04Dez18
Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2019
Ab dem 1.1.19 beträgt der Mindestunterhalt für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 354 € statt bisher 348 €, für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 406 € statt bisher 399 € und für Kinder vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit 476 € statt bisher 467 €.
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Schlagwörter: aktuell, Düsseldorfer Tabelle, Familienrecht, News, Rechtsauskunft, Sandmeier, Unterhalt