Posts Tagged ‘Düsseldorfer Tabelle’

Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2019 Ab dem 1.1.19 beträgt der Mindestunterhalt für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 354 € statt bisher 348 €, für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 406 € statt bisher 399 € und für Kinder vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit 476 € statt bisher 467 €.  


Mit Wirkung zum 01. August 2015 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die so genannte „Düsseldorfer Tabelle“ neu herausgegeben. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken.


Zum 1. Januar 2015 wird der für Unterhaltspflichtige in der „Düsseldorfer Tabelle“ zu berücksichtigende Selbstbehalt erhöht. Der notwendige Selbstbehalt steigt für unterhaltspflichtige Erwerbstätige von 1.000,00 Euro auf 1.080,00 Euro, sofern sie für minderjährige Kinder oder Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, zur Zahlung […]