Anspruch auf Entschädigung für Nutzung des Familienheims durch den anderen Ehegatten
17Dez15
Beschluss des OLG Brandenburg v. 15.10.2015 – 9 UF 94/14
Nutzt ein Ehegatte ein im gemeinschaftlichen Eigentum stehendes Hausgrundstück unter Ausschluss des anderen Ehegatten, so ist er zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung verpflichtet. In der Aufforderung zur Zahlung von Nutzungsentschädigung liegt ein Neuregelungsverlangen, das bei Streit über die Höhe des Nutzungsentgelts auch direkt im Wege eines Zahlungsantrags gerichtlich geltend gemacht werden kann. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Billigkeit. Orientierungsgröße ist die ortsübliche Miete, das heißt zu welchem Mietzins eine vergleichbare Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt vermietet werden kann.
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