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Am 13.12.2012 hat der Bundestag die Vorschrift des § 1578 b BGB zum nachehelichen Unterhalt modifiziert. Gleichzeitig wurde das Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens zur internationalen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beschlossen. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken.
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