Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Unterhaltspfändung

28Apr14

BGH, Beschluss vom 9. August 2012 – VII ZB 84/11

Wegen der sich aus der Regelung des § 850d ZPO ergebenden rechtlichen Schwierig-keiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel ist es in der Regel erforderlich, einem Unterhaltsgläubiger, dem Prozesskostenhilfe für die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gewährt wird, einen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt beizuordnen.



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