Stichtagsregelung für erbrechtliche Gleichstellung verfassungsgemäß

22Jan14

BVerfG, Beschluß v. 18.3.2013, 1 BvR 2436/11

Die im 2. Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 12.04.11 enthaltene Stichtagsregelung ist verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber hat entschieden, die vollständige erb- rechtliche Gleichstellung der vor dem 1.7.1949 geborenen nichtehelichen Kinder auf Erbfälle ab dem 29.05.2009 zu beschränken. Hiermit hat er seinen Spielraum bei der Gestaltung von Stichtags- und anderen Übergangsvorschriften nicht überschritten.



%d Bloggern gefällt das: