Vertrauen kann Auskunftsanspruch gegen Bevollmächtigten ausschließen
22Jan14
OLG Köln, Entscheidung v. 19.09.2012, Az. 16 U 196/11
Bestand ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem kontobevollmächtigten Miterben und dem Erblasser und liegen keine Tatsachen vor, die zu Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Bevollmächtigten und seiner Geschäftsführung Anlass geben, liegt kein rechtsgeschäftlicher Auftrag vor, der den Beauftragten zu Auskunft und Rechenschaft über Kontobewegungen verpflichtet.
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Schlagwörter: Aichach, Auskunftsanspruch, Erbrecht, Rechtsanwalt, Sandmeier, Schadensersatz, Vollmacht