Vertrauen kann Auskunftsanspruch gegen Bevollmächtigten ausschließen

22Jan14

OLG Köln, Entscheidung v. 19.09.2012, Az. 16 U 196/11

Bestand ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem kontobevollmächtigten Miterben und dem Erblasser und liegen keine Tatsachen vor, die zu Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Bevollmächtigten und seiner Geschäftsführung Anlass geben, liegt kein rechtsgeschäftlicher Auftrag vor, der den Beauftragten zu Auskunft und Rechenschaft über Kontobewegungen verpflichtet.



%d Bloggern gefällt das: