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Keine Schlusserbeneinsetzung durch Anordnung gesetzlicher Erbfolge mit Pflichtteilsstrafklausel
17Dez15
Haben sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt, so lässt weder der anschließende Satz: „Nach dem Tod des Letztversterbenden soll die gesetzliche Erbfolge eintreten.“, noch eine ergänzende Pflichtteilsstrafklausel den zwingenden Schluss darauf zu, dass eine Schlusserbeinsetzung der gemeinsamen Kinder nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge gewollt ist. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken.
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