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Rechtsprechungsänderung des BGH: Tatsächliche Wohnfläche für Nebenkostenabrechnung ausschlaggebend
13Aug18
Der BGH gibt seine bisherige Rechtsprechung auf und hat nun entschieden, dass Betriebskosten nach den gesetzlichen Vorgaben entsprechend der tatsächlichen Wohnfläche umgelegt werden müssen. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken.
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