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Für Bewohner von Orten mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 200 galt ab dem 11. Januar 2021 in Bayern ein eingeschränkter Bewegungsradius: touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus waren verboten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) gab am 26.Januar 2020 einem dagegen gerichteten Eilantrag statt und kippte die Regelung. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken.