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Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 27.09.12 dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der ab dem 01.01.2009 geltenden Fassung i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken.