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Der Bundesgerichtshof hat sich in dieser Entscheidung zu grundsätzlichen Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und zu den Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung einer Belegeinsicht im Zusammenhang mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummietverhältnissen geäußert. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken.
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Schlagwörter: Aichach, Betriebskosten, BGH, Mietrecht, Nebenkostenabrechnung, Rechtsanwalt, Rechtsauskunft, Sandmeier