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Corona-Schutzmaßnahmen haben dazu geführt, dass eine Hochzeitsfeier nicht wie geplant stattfinden konnte. Daraufhin trat das Paar vom Vertrag mit dem Gastronomiebetrieb zurück und verlangte die bereits geleistete Anzahlung zurück – zu Recht, meint das Amtsgericht München. Zum Weiterlesen auf die Überschrift klicken!
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