Streit um Herausgabe des Kinderreisepasses

06Aug19

Beschluss des BGH v. 27.3.19, XII ZB 345/18

1. Der personensorgeberechtigte Elternteil hat wie auch der umgangsberechtigte Elternteil grundsätzlich einen Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses.

2. Der Herausgabeanspruch besteht nur insoweit, als der berechtigte Elternteil für die Ausübung seines Rechts den Kinderreisepass benötigt.

3. Die berechtigte Besorgnis, dass der die Herausgabe begehrende Elternteil mithilfe des Kinderreisepasses seine elterlichen Befugnisse überschreiten (etwa das Kind ins Ausland entführen) will, kann dem Herausgabeanspruch entgegenstehen.



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