Europäische Erbrechtsverordnung

10Mär13

Grenzüberschreitende Erbfälle belaufen sich jährlich auf etwa 123 Milliarden Euro. Die am 8. Juni 2012 vom Rat der Justizminister angenommene Erbrechtsverordnung wird künftig dazu beitragen, dass deren Abwicklung nach einheitlichen Regelungen erfolgt. Die Verordnung sieht vor, dass sich das anzuwendende Recht nach dem Ort des letzten Aufenthaltes des Erblassers bestimmt, es sei denn, der Erblasser wählt das Recht seiner Staatsangehörigkeit. Die Verordnung findet ab Mitte 2015 auf grenzüberschreitende Erbfälle Anwendung. Das materielle nationale Erbrecht der Mitgliedstaaten ändert die Verordnung hingegen nicht.



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