Gesetzesänderung: jetzt auch Erb- u. Pflichtteilsrecht für vor 1949 geborene nichteheliche Kinder!
Nach alter Rechtslage waren vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder im Erbrecht ehelichen Kindern nicht vollständig gleichgestellt. Das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder (NEhelG) vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1243) enthielt für sie in Artikel 12 § 10 Absatz 2 eine Sonderregelung. Danach fanden für diese nichtehelichen Kinder die früheren Vorschriften (§ 1589 Abs. 2 BGB a.F., gültig bis 30.06.1970) weiter Anwendung, nach denen sie mit ihren Vätern als nicht verwandt galten und dementsprechend auch kein Erbrecht besaßen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einer Entscheidung vom 28. Mai 2009 (- 3545/04 -, FamRZ 2009, 1293) festgestellt, dass diese Regelung gegen die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verstößt.
Um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen hat der Bundestag nun ein zweites Gesetz zur Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern beschlossen, das am 12.04.2011 vom Bundespräsidenten unterzeichnet und am 15.04.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Es tritt im wesentlichen rückwirkend zum 29.05.2009 in Kraft.
Nach der Neuregelung erben alle nichtehelichen Kinder genauso wie eheliche, wenn die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Auch das Recht auf den Pflichtteil steht ihnen nun gleichermaßen zu, falls sie durch Testament oder Erbvertrag vom Erbe ausgeschlossen wurden.
Die Neuregelung gilt für alle Erbfälle seit dem 29. Mai 2009. Notwendig war dabei ein gerechter Ausgleich zwischen der Gleichstellung nichtehelicher Kinder und dem schutzwürdigen Vertrauen der Erben nach alter Rechtslage. Das Rückwirkungsverbot schützt die Erben vor Verlust des Erbes; allein dem Staat als Erbe kann auch vor dem 29.5.09 erlangtes Erbe u.U. wieder entzogen werden.
Das nun beschlossene Gesetz erstreckt die Gleichstellung sogar auf Verwandte, wenn das nichteheliche Kind und seine Eltern am 29. Mai 2009 nicht mehr gelebt haben.
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